Geschichte des Römischen Rechts
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Zum BuchDas Rechtswesen der Römer bildete eine der tragenden Säulen des Imperium Romanum und erlangte schließlich einen so hohen Entwicklungsgrad, daß es in Teilen weit über die Antike hinaus in Geltung blieb. Das Römische Recht prägte nicht nur während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit die Rechtsordnungen in vielen Ländern Europas, seine Wirkungsmacht ist vielmehr bis auf den heutigen Tag erkennbar geblieben. Kenntnis und Verständnis dieses überzeitlichen Kulturgutes sind daher nicht nur für den angehenden Juristen, sondern letztlich auch für jeden historisch Interessierten unverzichtbar. Ulrich Manthe hat in dem vorliegenden, ausgezeichnet verständlichen und anregenden Buch die Entwicklung des Römischen Rechts von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike beschrieben und erklärt sowie die großen Linien der Rezeptionsgeschichte aufgezeigt. Verweise auf moderne Rechtsnormen veranschaulichen das Nachleben antik-römischer Rechtsgelehrsamkeit.
Zum BuchDas Rechtswesen der Römer bildete eine der tragenden Säulen des Imperium Romanum und erlangte schließlich einen so hohen Entwicklungsgrad, daß es in Teilen weit über die Antike hinaus in Geltung blieb. Das Römische Recht prägte nicht nur während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit die Rechtsordnungen in vielen Ländern Europas, seine Wirkungsmacht ist vielmehr bis auf den heutigen Tag erkennbar geblieben. Kenntnis und Verständnis dieses überzeitlichen Kulturgutes sind daher nicht nur für den angehenden Juristen, sondern letztlich auch für jeden historisch Interessierten unverzichtbar. Ulrich Manthe hat in dem vorliegenden, ausgezeichnet verständlichen und anregenden Buch die Entwicklung des Römischen Rechts von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike beschrieben und erklärt sowie die großen Linien der Rezeptionsgeschichte aufgezeigt. Verweise auf moderne Rechtsnormen veranschaulichen das Nachleben antik-römischer Rechtsgelehrsamkeit.
BolUlrich Manthe beschreibt anschaulich und allgemeinverständlich die Entwicklung des römischen Rechts und einzelner Rechtsinstitute von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike und zeichnet die großen Linien der Rezeptionsgeschichte nach. Verweise auf Beziehungen zu modernen Rechtsnormen veranschaulichen die überzeitliche Wirkmacht antikrömischer Rechtsgelehrsamkeit
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