Die umfassende Anderung des EBRG durch das 2. EBRG-AndG setzt die EBR-Richtlinie 2009/38/EG um. Verbesserte Regelungen fur die Beteiligung von Europaischen Betriebsraten, ihre Zusammenarbeit mit nationalen Arbeitnehmervertretungen und die Neuverhandlung von Vereinbarungen stehen fur die einschneidenden Anderungen. Die 3. Auflage des EBRG-Kommentars geht auf samtliche, vielfach erganzte und neu strukturierte Regelungen ein und informiert auf dem neusten Stand uber: Inhalt, Umfang und Zeitpunkt von Information undKonsultation durch die zentrale Leitung und der damit verbundenen Ebenenabstimmung, den Auskunftsanspruch der EBR-Akteure gegenuber der zentralen Leitung zur Errichtung eines Gremiums sowie dieBerichtspflicht der EBR gegenuber allen nationalen Interessenvertretungen oder den Arbeitnehmern unmittelbar, die Zusammensetzungsregeln des besonderen Verhandlungsgremiums und des EBR, Soll-Vorschriften fur Inhalte von EBR-Vereinbarungen, die Moglichkeit und Voraussetzung einer Neuverhandlung vonVereinbarungen bei wesentlichen Strukturanderungen, Fortbildung, Sachverstandigenheranziehung undKostentragung, Umfang und Grenzen der Fortgeltung bestehender Vereinbarungen sowie Sanktionen und Unterlassungsanspruch als unionsrechtswidrige Umsetzungsdefizite. Die Neuauflage berucksichtigt die umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung auf europaischer wie nationaler Ebene, etwa Entscheidungen des EuGH zu Rechtsakten der EU und von Spruchkorpern der Mitgliedsstaaten, insbesondere in Fallen von Verstoaen gegen Unterrichtungs- und Anhorungspflichten. Besonders praxisnah: Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzuberschreitenden Verschmelzung wird, zusatzlich zur Kommentierung der Arbeitnehmerbeteiligung in der Europaischen Aktiengesellschaft nach dem SEBG und der SE-Richtlinie, erlautert. Konkrete Hinweise zur Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeteiligung in Unternehmen, ein Musterbrief an die Unternehmensleitung sowie eine Muster-EBR-Vereinbarung unterstreichen die Beratungsnahe. Das Werk richtet sich an EBR-Initiatoren, -Mitglieder, -Berater/ -Betreuer, Arbeitgeberverbande, Gewerkschaften, Richter in den Arbeitsgerichten wie Experten in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Bol PartnerDer Kommentar - erlautert umfassend die einzelnen Vorschriften des EBRG, - zeigt die Besonderheiten der Begrifflichkeit im europaischen Arbeitsrecht und ihre Unterschiede zu den Kategorien deutschen Rechts auf und - macht die Nutzer mit alternativen Umsetzungen der Richtlinien in anderen Mitgliedstaaten vertraut. Ein tabellarischer Anhang gibt einen Uberblick uber die Umsetzungsgesetze aller 28 Mitgliedstaaten in Sinne der EBR-Richtlinie.
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